Die Landesregierung hat am Freitag, 13. März 2020, eine Weisung zur Eindämmung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen und einen Erlass zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen ab Montag, 16. März 2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2  beschlossen.

Die Weisung besagt, dass ab Montag, 16. März 2020, alle Schulen in Nordrhein-Westfalen als Gemeinschaftseinrichtungen zunächst bis zum Ablauf des 19. April 2020 geschlossen werden.

  • Am Montag, 16. März und am Dienstag, 17. März 2020, können Erziehungsberechtigte, für deren Kinder es keine Betreuungsmöglichkeit gibt, ihre Kinder zur Schule schicken.
  • Ab 18. März 2020 bis zum 3. April 2020, (letzter Schultag vor den Osterferien) wird für die Kinder von Erziehungsberechtigten, die keine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind finden und die als Schlüsselpersonen in kritischer Infrastruktur tätig sind, eine Betreuung in der Schule sichergestellt.

Für diese Betreuung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.

Arbeitgeberbescheinigung PDF, 334 kb

Informationen vom Ministerium für Bildung und Schule des Landes Nordrhein-Westfalen